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Der Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für deutsche Studenten besteht - wie an staatlichen Hochschulen - auch beim Studium an der Babelsberg Film School. Die Zahlung wird einkommens- bzw. vermögensabhängig gewährt.
Für ausländische Studenten bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. Das zuständige BAföG-Amt informiert Sie gerne über die dafür notwendigen Voraussetzungen. Entscheidend für die Antragsstellung ist der Ort, an dem sich der Sitz der Hochschule befindet und nicht der Wohnort. Für die BABELSBERG FILM SCHOOL ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk in Potsdam zuständig:
* Gilt erst nach schriftlicher Bestätigung der staatlichen Anerkennung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Das Anerkennungsverfahren ist bereits im Gang.
Amt für Ausbildungsförderung
Friedrich-Ebert-Str. 04
14467 Potsdam
FAX: 0331 / 37 06 - 325
Dienstag:
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
13.00 - 16.00 Uhr
In der übrigen Zeit steht das BAföG-Beratungsbüro von 9.00 - 15.00 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) zur Verfügung.
http://www.studentenwerk-potsdam.de
Mit der Reform des BAföG zum 01. August 2008 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderungsmöglichkeiten und die Fördersätze weiter verbessert.
Weitere Informationen zum BAföG bietet das BMBF mit der Broschüre „Ausbildungsförderung“ sowie unter der kostenlosen Hotline 0800/ 2236341.
WICHTIG!
Leistungen nach dem BAföG können nicht rückwirkend erfolgen! Es ist deshalb entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Beratung vor Ort leisten die Ämter für Ausbildungsförderung. Für Studierende ist dabei immer das Amt am Ort des Hochschulsitzes ausschlaggebend. (s.o.)
Ein wichtiges Angebot, das allen Studierenden unabhängig vom eigenen Einkommen oder das der Eltern darstellt, ist der Studienkredit der KfW. Besonders interessant ist neben den günstigen Konditionen die auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren streckbare Rückzahlungsphase.
Hier die wichtigsten Merkmale:
- monatl. Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro
- keine Sicherheiten erforderlich
- Rückzahlungsbeginn 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende
- Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre
- Kombinierbar mit BAFöG und anderen Bildungskrediten
Diese Darlehensmöglichkeit kann zusätzlich zu BAFöG-Leistungen zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAFöG erfassten Aufwand gewährt werden.
Wichtig: Der Kredit wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Studien- oder Semesterbeginn mit Immatrikulationsbescheinigung bei der KFW eingegangen sein!
Bei Beantragung des Studienkredits ist darauf zu achten, dass die monatliche Fördersumme bereits die Zinszahlung im Monatsbeitrag mit berücksichtigt. Daher reduziert sich die monatliche Fördersumme in geringer Höhe kontinuierlich. Auf Antrag gibt es allerdings die Möglichkeit, die Zinszahlung während des Studiums nach Erreichen von 2/3 aller Creditpoints auszusetzen. Die Zinsen müssen dann erst nach Ende des Studiums getilgt werden.
Fragen zum Studentenkredit werden sehr fachgerecht bei der KfW Infohotline unter folgender Nummer beantwortet: 01801-242425
Weitere Informationen unter http://www.kfw-foerderbank.de > Wissenskredite
(auch für Studierende in höheren Semester oder Masterstudium)
Gefördert werden deutsche Staatsbürger, im Alter von 18-36 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben
· Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs
abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
· Studenten eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums
· Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird
Der monatliche Auszahlungsbetrag beträgt 300 Euro, insgesamt maximal 7.200 Euro über 24 Monate.
Der Zinssatz ist etwas niedriger als beim Studienkredit.
Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie unter http://www.bildungskredit.de oder auch direkt auf der Seite http://www.bva.bund.de > Produkte und Lösungen.
Weitere Informationen unter http://www.kfw-foerderbank.de > Wissenskredite
Als Student der BABELSBERG FILM SCHOOL können Sie bei der Deutschen Bank den ,db StudentenKredit' erhalten. Dabei handelt es sich um ein in den Konditionen und in der Flexibilität sehr attraktives Angebot.
Es erwarten Sie beim db Studentenkredit:
- Finanzielle Freiräume mit monatlicher Auszahlung von bis zu 800 Euro.
- Individuelle Laufzeiten in der Auszahlungsphase von bis zu 60 Monaten.
- Anfänglich effektiver Zins von 5,9 % p.a. in der Auszahlungsphase
- Rückzahlungsfreie Zeit in der Berufsfindungsphase von bis zu 12 Monaten.
- Flexible Rückzahlung mit Laufzeiten von bis zu 144 Monaten.
- Außerordentliche Rückzahlung möglich.
Weitere tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auch telefonisch bei dem Deutsche Bank Infoservice für Studenten unter 0 18 18-100 87 rund um die Uhr, oder Online unter http://www.deutsche-bank.de
Weitere Adressen für Studienkredite:
http://Portal für Bildungsfinanzierung der NRW.BANK
http://Landesbank Baden Württemberg
http://www.dkb-studenten-bildungsfonds.de
Einen Vergleich der Studienkredite hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) auf Ihrer Seite zum Herunterladen veröffentlicht: http://www.che.de
Landeseigene Studienkredite finden Sie auch unter der neuen Seite:
http://www.kfw-foerderbank.de > Wissenskredite
Wird die Studiengebühr nicht monatlich, sondern in größeren Teilbeträgen oder komplett im voraus bezahlt, so besteht die Möglichkeit zu sparen. Die BABELSBERG FILM SCHOOL gewährt Ihnen:
9 % Rabatt bei vollständiger Zahlung der Studiengebühr vor Studienbeginn
5 % Rabatt bei Zahlung in Jahresraten jeweils vor Beginn des 1., 3. und 5. Semesters
2 % Rabatt bei Semesterweise Zahlung jeweils vor Semesterbeginn:
Die Rabatte beziehen sich lediglich auf die Studiengebühr.
Bei Finanzierungshürden besteht die Möglichkeit, ein günstiges Darlehen zu festen Konditionen für die gesamte Laufzeit bei der BFS zu beantragen. Die Fähigkeit zur Rückzahlung des Darlehens muss bestehen. Auf die sonst banküblichen Anforderungen wird verzichtet. Der Darlehensvertrag wird zwischen dem Studenten und der BFS vor Studienbeginn abgeschlossen. Drei Jahre Finanzierung bis zum Abschluss; zwei Jahre Rückzahlung in gleichen und festen Raten; Sondertilgungen sind jederzeit und unbegrenzt möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung
Die BABELSBERG FILM SCHOOL vergibt Stipendien für besonders talentierte Studienbewerber. Für Interessenten, die das Aufnahmeverfahren für ein Studium an der BFS positiv absolviert haben, dies schriftlich bestätigt bekommen haben und ein besonderes Talent nachweisen können, besteht die Möglichkeit, sich um ein Teilstipendien zu bewerben. Das Stipendium umfasst 50% der Studiengebühren. Davon ausgeschlossen sind jedoch die Immatrikulations- und Prüfungsgebühren.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Studienberatung
Die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten, steht prinzipiell allen Studierenden offen. Im Folgenden eine Auswahl der wichtigsten Förderwerke im Hochschulbereich:
http://www.begabtenfoerderungswerke.de
Seit dem 01.01.2004 erkennt das Finanzamt für das Erststudium pro Jahr bis zu 4.000 Euro (vorher nur 1.227 Euro) als Sonderausgaben an. Damit können z. B. bei einem dreijährigen Mediadesign-Studium, das insgesamt vier Kalenderjahre berührt, bis zu 16.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in §10 Abs.1 Nr.7 des Einkommenssteuergesetztes.
Für eine Fortbildung oder eine Zweitausbildung, können in der Regel die kompletten Ausgaben für die Ausbildung (Studiengebühren, Fahrtkosten) als Werbungskosten abgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang gibt es eine weitere positive Entwicklung. Seit dem 01.01.2008 entfällt die Zweijahresfrist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung. Dadurch haben Steuerzahler künftig sieben Jahre Zeit, sich Geld vom Fiskus zurückzuholen. Z.B. kann die Steuererklärung für 2005 bis zum 31.12.2012 abgegeben werden. In der Konsequenz können Berufstätige, die bei der MD.H studiert haben, die Studiengebühren, soweit die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, als vorab entstandene Werbungskosten mit Ihrem jetzigen Gehalt verrechnen.
Steuerliche Details hängen jedoch immer von der individuellen Einkommenssituation ab. Eine Beratung durch Ihren Steuerberater ist deshalb anzuraten.
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